Als ein heute 25-Jähriger sich im Januar 2022 eine Knieverletzung zuzieht, wird ihm Physiotherapie verordnet. Zwölf halbstündige Behandlungstermine nimmt er in einer Praxis im Landkreis Rhön-Grabfeld wahr. Beim vierten Termin redet ihm sein Therapeut ein, dass er „an einer Entzündung beziehungsweise Verspannung des Schambeins leide, sodass eine ,Schambeinbehandlung‘ durchgeführt werden müsse“. Unter „Vorspiegelung dieser falschen Diagnose“ habe der Patient seine Boxershorts ausgezogen, sich mit nacktem Unterleib auf die Behandlungsliege gelegt, worauf ihn der Therapeut zwischen Bauchnabel und Intimbereich massiert habe. So steht es im Urteil des Amtsgerichts Bad Neustadt vom Oktober letzten Jahres.
Schweinfurt
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