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Verwaltungsbeschwerde: Mainz zieht wegen Pokalansetzung vor DFB-Bundesgericht

Verwaltungsbeschwerde

Mainz zieht wegen Pokalansetzung vor DFB-Bundesgericht

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    Der Mainzer Sportvorstand Christian Heidel zeigt sich verärgert.
    Der Mainzer Sportvorstand Christian Heidel zeigt sich verärgert. Foto: Torsten Silz/dpa

    Bundesligist FSV Mainz 05 wird wegen der Terminierung des DFB-Pokalspiels bei Dynamo Dresden (18. August) eine Verwaltungsbeschwerde beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bunds einreichen. Dies ist die letzte Instanz, in der eine Verlegung des Spiels auf einen anderen Tag entschieden werden kann, wie die 05er mitteilten. Zuvor sei ein Antrag auf eine Verlegung des Spiels sowie die darauffolgende Beschwerde gegen diese Entscheidung abgewiesen worden.

    Hintergrund ist, dass der FSV nur drei Tage später zum Hinspiel der Playoffs in der Conference League antreten muss. Die Auslosung steigt am 4. August. Die Partien in Dresden und in der Conference League wären die ersten zwei von fünf angesetzten Pflichtspielen für die Mainzer in einem Zeitraum von weniger als zwei Wochen.

    Mainz hofft auf Entscheidung im Sinne des deutschen Fußballs

    «Grundsätzlich sollen die DFB-Pokalspiele im Zeitraum vom 15. bis 18. August gespielt werden, allerdings hoffen wir aufgrund unserer besonderen Situation, dass das Bundesgericht unseren Argumenten folgt und in diesem Ausnahmefall im Sinne des gesamten deutschen Fußballs einer Terminierung außerhalb dieses Zeitraums zustimmt», sagte Stefan Hofmann, Vereins- und Vorstandsvorsitzender des FSV.

    Schon im Juni, nachdem die Pokalansetzungen festgestanden, hatten die Mainzer Kritik geübt. Nach Angaben des FSV begründete der DFB die Ansetzung mit den verbindlichen Vorgaben der Sicherheitsbehörden vor Ort. In Dresden findet am Wochenende vom 15. bis 17. August das «Canaletto» statt, welches als größtes Stadtfest Deutschlands gilt.

    Der FSV Mainz 05 zieht wegen der Pokalansetzung bei Dynamo Dresden vor das DFB-Bundesgericht.
    Der FSV Mainz 05 zieht wegen der Pokalansetzung bei Dynamo Dresden vor das DFB-Bundesgericht. Foto: Tom Weller/dpa
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