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EISHOCKEY: LANDESLIGA: ESC Haßfurt klagt gegen neue Regelung

EISHOCKEY: LANDESLIGA

ESC Haßfurt klagt gegen neue Regelung

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    „Die Klage ist eingereicht.“ Es gebe auch ein Aktenzeichen, welches dem Bayerischen Eissportverband (BEV) mitgeteilt wurde, wie Andreas Kurz am Donnerstag klarstellte. Der zusammen mit dem Sportlichen Leiter Martin Reichert für die erste Mannschaft des Eishockey-Landesligisten ESC Haßfurt zuständige Bereichsvorstand reagiert damit auf eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Internetportal „Bayernhockey.com“, wonach für die Saison 2019/2020 auch in den Landesligen eine Obergrenze für Kontingentspieler eingeführt werden soll.

    Zwei ausländische Spieler

    So jedenfalls wurde es auf der Mitgliederversammlung des Bayerischen Eisportverbandes am vergangenen Wochenende beschlossen. Die anwesenden Vertreter der Vereine – Haßfurt war laut Kurz „aus beruflichen und privaten Gründen“ nicht vertreten – hätten sich für den Einsatz von maximal zwei ausländischen Akteuren ausgesprochen. Der BEV, so heißt es weiter, wollte es ursprünglich bei der „bislang aufgeweichten Regelung belassen, da entgegen der Bayernliga nicht alle Landesligisten hundertprozentig dahinter stehen.“

    Angeblich hätten die drei „abtrünnigen“ Vereine – neben dem ESC Haßfurt bekanntlich auch der ESV Waldkirchen und der ESV Burgau – den angekündigten Klageweg noch nicht bestritten, zumindest sei dem BEV bis zur Sitzung „nichts bekannt“ gewesen.

    Dem widerspricht Andreas Kurz. Er räumt ein, dass BEV-Obmann Frank Butz erst am Montag von Martin Reichert per Mail informiert wurde. „Die Klage wird erst zugestellt, wenn die Gerichtskostenrechnung gestellt und überwiesen wurde. Das ist alles passiert und wir gehen davon aus, dass es spätestens in dieser, beziehungsweise in der kommenden Woche auch schriftlich dem BEV zugestellt wird.“ Er betonte aber nochmals, auf die Schnelligkeit von Gerichten beziehungsweise Verhandlungen „keinerlei Einfluss“ zu haben.

    Landesliga-Start am 11. Oktober

    Der BEV habe laut „Bayernhockey.com“ bereits erklärt, im Falle einer Klage und eines Widersprechens seiner Regeln einen Passus einzuführen, „dass diese Reglementierung bis zu einem gültigen Gerichtsurteil Bestand hat und auch keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen werden.“ Bleibt im Sinne eines geordneten Spielbetriebs zu hoffen, dass bis zum offiziellen Saisonstart der Eishockey-Landesligen am 11. Oktober – nach dann monatelanger Ungewissheit – eine endgültige Lösung für Klarheit und vor allem wieder mehr Ruhe sorgt.

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