Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, bei ihren Corona-Maßnahmen von der befristeten Übergangsregelung Gebrauch zu machen und die bestehenden Regelungen weitgehend bis 2. April aufrechtzuerhalten. "Das heißt, dass neben der Maskenpflicht auch alle aktuellen 2G/3G-Zugangsbeschränkungen bis dahin weiter Bestand haben werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV).
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