Das juristische Hin und Her in der Pokal-Posse um den zweiten bayerischen Amateurfußball-Vertreter im DFB-Pokal geht weiter. Und damit auch die Wartezeit für die beteiligten Klubs FC 05 Schweinfurt, Türkgücü München und Schalke 04. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat nun Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I im einstweiligen Verfügungsverfahren von Türkgücü gegen die Meldung des FC 05 eingelegt. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht. Die 37. Zivilkammer hatte in ihrem Urteil die Einstweilige Verfügung des Fußball-Drittligisten nur teilweise aufgehoben und die Nominierungsentscheidung an den BFV zurückgegeben.
Fußball: DFB-Pokal