Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat eine Geldstrafe gegen den Zweitligisten Hamburger SV in Höhe von 69.600 Euro verhängt. Damit ahndete das Gremium das Abbrennen und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen im HSV-Block während des Erstrundenspiels im DFB-Pokal beim SV Meppen am 18. August.
Frankfurt/Main