Mannschaftssportler in der Halle stehen aufgrund der am Mittwoch gefassten Beschlüsse zur Corona-Pandemie seitens der Bayerischen Staatsregierung vor neuerlichen Einschränkungen: Denn dort, wo die Krankenhausampel auf "Rot" steht, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Spielen oder Trainingseinheiten teilnehmen, es gilt also die 2G-Regel. "Bei der roten Krankenhausampel ist der Zugang grundsätzlich nur zulässig, soweit Besucher (...) geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall ist es somit unerheblich, dass Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung unterliegen, getesteten Personen gleichstehen, da diese nicht geimpften oder genesenen Personen gleichgesetzt werden", heißt es in der Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage dieser Redaktion.
Corona-Regeln