Hallenmannschaftssport wie Handball, Basketball oder Volleyball – egal, ob im Wettkampf oder im Training – dürfen in Bayern, da nun im Freistaat die Krankenhausampel auf Rot steht, nur noch Menschen treiben, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Damit bestätigte eine Sprecherin des für Sport zuständigen Bayerischen Innenministeriums einen Bericht dieser Redaktion, dass in diesem Fall die sogenannte 2G-Regel (geimpft oder genesen) gilt. Ausnahmen gibt es lediglich für Profis, was sich damit begründet, dass Sportreiben für sie Berufsausübung ist. Sie können, wenn sie ungeimpft sind, mit einem negativen PCR-Test dabei sein. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch kein Impfangebot gibt, gilt die Regelung auch nicht.
SPORT UND CORONA