Der TC Rot-Weiß Gerbrunn will sich nicht länger mit dem derzeit in Bayern geltenden Tennis-Verbot abfinden, das in der momentan gültigen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert ist. Dies gab die Würzburger Kanzlei Steinbock und Partner im Auftrag des Klubs am Montag bekannt. Jörg Steinbock, einer der Gesellschafter, ist zugleich dritter Vorsitzender des TC Rot-Weiß. "Der diesbezüglich eingereichte Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgt mit Unterstützung des Bayerischen Tennis-Verbands", heißt es in der Mitteilung der Kanzlei.
Entscheidung innerhalb von zwei Wochen
Für den TC und den Verband ist das entsprechende Verbot nicht verhältnismäßig. Bei einem Sport, bei dem in der Regel mehr als zehn Meter Abstand zwischen den Spielern gehalten werde, ließe sich durch ein entsprechendes Hygienekonzept eine Ansteckung vermeiden, so die Pressemitteilung weiter. "Der Tennissport kann nicht genauso behandelt werden wie Sportarten mit geringerem Abstand oder sogar Körperkontakt. Jedenfalls ist das Verbot von Tennistraining und Eins-gegen-Eins-Spielen daher unverhältnismäßig."
Das Ganze zielt laut Aussage des zuständigen Anwalts Julian Pfeil nur auf Einzel und Einzel-Trainingsstunden ab, bei denen insgesamt nur zwei Akteure auf dem Feld stehen. "Es soll jedoch erreicht werden, dass auch die Hallen wieder geöffnet werden. Draußen ist es mittlerweile ja schon etwas zu kalt. Da jeder Spieler auf dem Feld mehr als 300 Quadratmeter zu seiner Verfügung hat, sehen wir da kein Problem. Die Tennis-Regeln sehen ja auch keinen Kontakt vor."
Zudem ist mit dem Kontrollantrag, mit welchem - auch hinsichtlich etwaiger späterer Entschädigungsforderungen - geprüft werden soll, ob das Verbot überhaupt rechtmäßig ist, ein zweiter Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung verknüpft, durch die dann das Tennis-Verbot möglichst schnell aufgehoben werden soll. Pfeil rechnet mit einer Entscheidung innerhalb von zwei Wochen, "weil das schon bei unseren früheren Anträgen für die Gastronomie so war. Der Normenkontrollantrag kann aber bis zu zwei Jahre brauchen. Er ist aber auch wichtig, weil er den Weg zu Entschädigungen im Nachhinein erleichtert". Sollten in Zukunft übrigens weitere Tennis-Verbote beschlossen werden, will der Bayerische Tennis-Verband laut Pfeil erneut gegen sie vorgehen.
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