Der FC Würzburger Kickers hat beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) Einspruch gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtelfinalspiels beim FC Schweinfurt 05 eingelegt. Das hat der der Drittligist am Freitagnachmittag mitgeteilt. Die Kickers hatten am Mittwochabend mit 1:3 (0:2) beim Regionalligisten in der Kugellagerstadt verloren. Die Partie hatte kurz vor dem Abbruch gestanden, da in beiden Fanlagern Pyros und Böller gezündet worden waren. Das allerdings ist nicht der Grund für den Einspruch der Kickers.
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Die Würzburger begründen ihr Einspruchsschreiben vielmehr damit, dass der FC Schweinfurt 05 nicht die in der Spielordnung festgelegte erforderliche Anzahl von vier U-23-Aktueren (also Spielern, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) im Kader hatte.
Sportgericht hat Ermittlungen aufgenommen
Das Sportgericht Bayern des BFV unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat umgehend nach Eingang der Anzeige die Ermittlungen aufgenommen, ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet und in diesem Zuge den FC 05 bereits zur Stellungnahme aufgefordert, so die Kickers in ihrer Mitteilung.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, würden weder der BFV noch sein eigenständiges Sportgericht aktuell weitere öffentliche Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen treffen. „Das Viertelfinale ist bereits für die Zeit ab dem 3. Oktober 2018 terminiert, von daher sind wir unter Berücksichtigung aller Fristen stark an einem schnellen Verfahren interessiert“, wird der Sportgerichtsvorsitzender Dr. Christoph Kern auf der Homepage der Kickers zitiert.
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