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Einwurf: Pyrotechnik: Die Eitelkeit einer Minderheit

Einwurf

Pyrotechnik: Die Eitelkeit einer Minderheit

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    Menschen, die in vollem Bewusstsein etwas Verbotenes tun und damit anderen mit dem gleichen vollen Bewusstsein Schaden zufügen, sollten, sofern ermittel- und überführbar, für diesen entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Das sieht die Strafgerichtsbarkeit so vor. In der Sportgerichtsbarkeit ist das längst nicht so einfach. Immer noch können in Fußball-Stadien einzelne Idioten im Schutz der Menge, von Fahnen, ihrer Kapuzenjacken oder Gesichtsmasken ungehemmt und leider allzu oft ungestraft ihrer verbotenen Leidenschaft für Pyrotechnik frönen – und damit sich selbst wie Umstehende gefährden, für einen Spielabbruch sorgen und Einfluss auf sportliche Entscheidungen nehmen. Dem Verband bleibt wenig übrig, als die Vereine stellvertretend in die Pflicht zu nehmen und zu bestrafen. Der Bayerische Fußball-Verband tut dies restriktiver als der DFB, das Strafmaß für einen Regionalligisten wie den FC 05 Schweinfurt kann bis zu 25 000 Euro reichen.

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