Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer durch die Verwandtenaffäre ausgelösten Prüfung der Aufwendungen für die Landtagsabgeordneten die bisherige Abrechnungspraxis des Landtags als intransparent und nicht rechtskonform kritisiert. Zudem enthüllten die Kontrolleure weitere fragwürdige Fälle der Nutzung staatlicher Mittel durch Landtagsabgeordnete: Vor allen eine jedem Abgeordneten zustehende Technikpauschale zur Computer-Ausstattung von maximal 12 500 Euro pro Wahlperiode wirft dabei drängende Fragen auf:
MÜNCHEN