Acht Jahre nach dem Urteil zu „Lebenslänglich“ bekommt der wegen Mordes verurteilte Stefan E. eine zweite Chance, seine Unschuld zu beweisen. Im Astmord-Fall prüfte die Justiz neue Fakten, die seine Würzburger Verteidiger zusammengetragen hatten. Nun ist klar: „Die Wiederaufnahme ist zulässig.“ Das bestätigte auf Nachfrage Britta Wankerl, Sprecherin des Gerichts.
UFFENHEIM/REGENSBURG