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MÜNCHEN: Bayern verbietet Hells-Angels-Symbole

MÜNCHEN

Bayern verbietet Hells-Angels-Symbole

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    Die Staatsregierung verbietet die Embleme des Rockerklubs Hells Angels in Bayern. Ab Herbst dürfen die Rocker ihre Wappen und Symbole nicht mehr öffentlich zeigen – insbesondere den geflügelten Totenkopf und den Schriftzug Hells Angels. „Polizei und Staatsanwaltschaften werden in Bayern ab Oktober konsequent jedes Zeigen von Hells-Angels-Symbolen strafrechtlich verfolgen“, erklärten Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback (beide CSU). Bayern folgt damit dem Beispiel anderer Bundesländer.

    Bei Verstößen sollen die Rocker angezeigt werden. Das Verbot gilt für Hells-Angels-Symbole auf Kutten, Motorrädern, an Vereinshäusern, im Internet, auf Merchandising-Artikeln – und sogar für sichtbare Tätowierungen. Die bayerischen Polizeipräsidien sollen nun die sechs Charter der Hells Angels in Bayern über das Vorgehen der Behörden informieren. „Bis Ende September 2014 haben die Hells Angels Zeit, ihre Symbole aus der Öffentlichkeit zu entfernen“, sagte Herrmann. Der engere Personenkreis der bayerischen Hells Angels umfasst nach Einschätzung des Innenministeriums rund 180 Personen.

    Für andere Rockerklubs gilt das Verbot in Bayern nicht. Ein Augenmerk hat die Polizei aber auch auf die Bandidos, Outlaws, Gremium, Mongols und Satudarah. Das Innenministerium rechnet 1500 Mitglieder dieser Gruppen der kriminellen Rockerszene zu. Die sechs Charter der Hells Angels in Bayern sind in München, wo es zwei Untergruppen gibt, Allershausen, Hof, Nürnberg und Töging am Inn aktiv.

    Strategie gegen Rockerkriminalität

    Außer Hessen verbieten inzwischen alle Bundesländer den Hells Angels, ihre Symbole zur Schau zu tragen. Die meisten berufen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom April. Der Berliner Innenexperte Tom Schreiber (SPD) beschreibt die Verbote der Symbole als Teil der Strategie gegen die Rockerkriminalität. Wenn die Rocker ihre Abzeichen nicht mehr tragen könnten, werde ihnen die Möglichkeit genommen, ihre Staatsverachtung zu zeigen und Psychodruck auf ihr Umfeld auszuüben, sagt der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz. Die Verbote seien begrüßenswert, weil sich der Staat handlungsfähig zeige. Sie dürften sich aber nicht auf die Zeichen und nicht auf die Hells Angels beschränken.

    „Alle kriminellen Rockergruppierungen, die Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG), müssen verboten werden“, fordert Schulz. „Verbote sind zwar kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.“ Als Beispiele nennt er Drogen- und Menschenhandel sowie Prostitution. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts steht jedes zehnte Verfahren der organisierten Kriminalität in Zusammenhang mit Rockergruppen.

    Juristen erwarten nach dem Verbot, die Symbole öffentlich tragen zu dürfen, eine Reihe von Klagen. Der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn rechnet mit einer „sehr langen Phase der Ungewissheit in Details und an den Rändern der Sachlage“. Der Passauer Anwalt, Kriminologe und Rocker-Experte Florian Albrecht spricht von einer Verfahrensflut bis zu einer Entscheidung der Bundesgerichte. „Rechtssicherheit werden wir erst in drei, vier Jahren haben.“

    Lange Phase der Ungewissheit

    „Ein Urteil eines Oberlandesgerichts hat keine Bindungswirkung, an die sich die Strafverfolgungsbehörden halten müssen“, erläutert Jahn. „Zumal es in anderen Bundesländern wie in Bayern andere Entscheidungen gab, an denen sich die Praxis bisher orientiert hat.“ Nach dem Hamburger Urteil justierten Staatsanwaltschaften und Polizei diese neu.

    Besonders große Probleme sieht Jahn beim Verbot Bayerns und Niedersachsens, keine tätowierten Hells-Angels-Symbole zeigen zu dürfen. „Was wollen Sie mit Mitgliedern der Hells Angels machen, die sich solche Zeichen auf die Haut tätowiert haben?“ Ihnen vorzuschreiben, nur mit überklebten Hautstellen ins Schwimmbad zu gehen, sei höchst problematisch. „Da gibt es noch viele grundrechtliche Fragen, die geklärt werden müssen.“

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