Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich im Oktober mit den Forderungen von Aktionären im Wirecard-Insolvenzverfahren beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, ob geschädigte Aktionäre mit ihren Schadenersatzansprüchen als einfache Gläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind oder nicht. Das oberste deutsche Zivilgericht hat am 16. Oktober eine Verhandlung in Karlsruhe angesetzt. (Az. IX ZR 127/24)
Karlsruhe