Dieses Urteil wird seit Jahren mit Spannung erwartet: Am Donnerstag (10.30 Uhr) will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verfassungsgemäß ist: Es geht darum, ob eine sogenannte „drohende Gefahr” ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Eingriffsbefugnisse zu geben oder ob der Begriff doch zu unbestimmt ist.
München