Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung einer Frau wegen Volksverhetzung nach Nutzung eines Davidsterns bei einer Corona-Demo aufgehoben. Das Landgericht Traunstein hatte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt (90 Tagessätze zu je 20 Euro). Wie die Pressestelle des Obersten Landesgerichts mitteilte, muss eine andere Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts den Fall nun neu entscheiden (Az. 206 StRR 199/24).
München