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Aschaffenburg: Verdächtiger von Aschaffenburg sollte ins Gefängnis

Aschaffenburg

Verdächtiger von Aschaffenburg sollte ins Gefängnis

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    Der Verdächtige von Aschaffenburg hätte eigentlich Ende Dezember 2024 für mehr als einen Monat ins Gefängnis kommen sollen - trat diese Ersatzfreiheitsstrafe aber laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt nie an. Grund dafür sei die gesetzliche Regel, dass ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtstrafe bilden muss, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Erst dann sei klar, wie lang der Verurteilte tatsächlich in Haft muss - oder wie viel Geld er zahlen muss. Mehrere Medien hatten zuvor über den Vorgang berichtet.

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