Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

München: Corona: Berechtigungsscheine für FFP2-Masken aus Apotheken verfallen bald

München

Corona: Berechtigungsscheine für FFP2-Masken aus Apotheken verfallen bald

    • |
    • |
    Mit einem Berechtigungsschein kann man in der Apotheke  sechs Schutzmasken gegen das Coronavirus abholen.
    Mit einem Berechtigungsschein kann man in der Apotheke  sechs Schutzmasken gegen das Coronavirus abholen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren haben Anspruch auf zweimal sechs FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion. Die Masken können sie gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines und einer Eigentbeteiligung von zwei Euro in  einer Apotheke abholen. Doch wer das Angebot wahrnehmen möchte, muss sich ranhalten. Der "Berechtigungsschein 1" ist nur noch bis 28. Februar gültig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden