Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren haben Anspruch auf zweimal sechs FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion. Die Masken können sie gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines und einer Eigentbeteiligung von zwei Euro in einer Apotheke abholen. Doch wer das Angebot wahrnehmen möchte, muss sich ranhalten. Der "Berechtigungsschein 1" ist nur noch bis 28. Februar gültig.
München