Die eigene Wohnung ohne wichtigen Grund verlassen, allein auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen – zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war dies in Bayern verboten. Zu Unrecht, wie vor gut drei Wochen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschied. Das bayerische Verbot, alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands einfach so im Freien zu verweilen, sei zu weitreichend und unverhältnismäßig gewesen, urteilten die Bundesrichter.
München