Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

München: Bis zu 1500 Unterfranken betroffen: Wann zahlt der Freistaat unrechtmäßige Corona-Bußgelder zurück?

München

Bis zu 1500 Unterfranken betroffen: Wann zahlt der Freistaat unrechtmäßige Corona-Bußgelder zurück?

    • |
    • |
    Ohne "triftigen Grund" alleine am Brunnen zu sitzen – wie hier in Haßfurt – konnte im April 2020 in Bayern zu einem Bußgeld führen. Zu Unrecht, wie Gerichte inzwischen urteilten.
    Ohne "triftigen Grund" alleine am Brunnen zu sitzen – wie hier in Haßfurt – konnte im April 2020 in Bayern zu einem Bußgeld führen. Zu Unrecht, wie Gerichte inzwischen urteilten. Foto: René Ruprecht

    Die eigene Wohnung ohne wichtigen Grund verlassen, allein auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen – zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war dies in Bayern verboten. Zu Unrecht, wie vor gut drei Wochen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschied. Das bayerische Verbot, alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands einfach so im Freien zu verweilen, sei zu weitreichend und unverhältnismäßig gewesen, urteilten die Bundesrichter.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden