Das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern führt in der praktischen Umsetzung offenbar zu deutlich weniger Problemen, als von den Gegner befürchtet: So sei etwa zur konkreten Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen auf Basis des neu eingeführten Begriffs der "drohenden Gefahr" bislang kein einziges Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig, sagte der frühere Vize-Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Erwin Allesch. Allerdings hätten bereits mehrere Amtsgerichte mit "drohender Gefahr" begründete Polizei-Maßnahmen abgelehnt.
München