Die gesetzliche Vorgabe ist klar und unmissverständlich: "Die Staatskanzlei und die Staatsministerien sollen bis zum Jahr 2023 klimaneutral sein", ist in Artikel 3 Absatz 2 des bayerischen Klimagesetzes zu lesen. Damit wolle die Staatsregierung auch "innerhalb der Staatsverwaltung Vorbild sein", heißt es zur Begründung.
München/Würzburg