Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch, 13. April, an nur noch fünf Tage in Isolation – diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. "Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsregierung vom Dienstag. Was jetzt gilt.
München