Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen Teil der ersten bayerischen Corona-Regeln aus dem April 2020 für unrechtmäßig erklärt. Gut drei Monate später hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun eine bayernweite Rückzahlungsregelung für zu Unrecht erhobene Bußgelder erlassen. Grund für den Zeitverzug sei eine "eingehende Prüfung" der schriftlichen Urteilsbegründung, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in einer Pressemitteilung.
München