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München: Corona-Verbote in Bayern: Wie Betroffene jetzt zu Unrecht erhobene Bußgelder zurückfordern können

München

Corona-Verbote in Bayern: Wie Betroffene jetzt zu Unrecht erhobene Bußgelder zurückfordern können

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    Wer im April 2020 ohne Grund im Freien verweilte, riskierte in Bayern ein Bußgeld. Nach einem Richterspruch letzten November können zu Unrecht erhobene Strafen nun zurückgefordert werden.
    Wer im April 2020 ohne Grund im Freien verweilte, riskierte in Bayern ein Bußgeld. Nach einem Richterspruch letzten November können zu Unrecht erhobene Strafen nun zurückgefordert werden. Foto: Robert Michael, dpa

    Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen Teil der ersten bayerischen Corona-Regeln aus dem April 2020 für unrechtmäßig erklärt. Gut drei Monate später hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun eine bayernweite Rückzahlungsregelung für zu Unrecht erhobene Bußgelder erlassen. Grund für den Zeitverzug sei eine "eingehende Prüfung" der schriftlichen Urteilsbegründung, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in einer Pressemitteilung.

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