Einen freiwilligen Feuerwehrmann hat die Stadt Klingenberg im Jahr 2015 erst beurlaubt und dann entlassen. Das lag nicht an mangelnder fachlicher Qualifikation beim Löschen, sondern war mehr im zwischen-menschlichen, ethisch-moralischen Bereich begründet. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Bescheide jetzt als „nicht ausreichend begründet“ aufgehoben aber gleichzeitig Zweifel erkennen lassen, ob die Entscheidung für den Kläger wirklich hilfreich ist: da Feuerwehr-Kameraden mit dem Kläger angeblich nichts mehr zu tun haben wollen.
Dass jemand aus einem Ehrenamt entlassen wird, aber unbedingt wieder „rein will“ und deswegen vor Gericht geht, sei ungewöhnlich, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Martin und wies darauf hin, dass es für so einen Fall nahezu keine obergerichtliche Rechtsprechung gibt. Dass jemand weiter ehrenamtlich dabei sein will, obwohl man ihn ablehnt, könne doch nicht gutgehen. Das Gericht bemühte sich, den Sinn der Klage zu verstehen.
Probleme mit der Hierarchie?
Der entlassene Feuerwehrmann wies vor allem auf seine über 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit hin. Da habe er seinen Job ordentlich gemacht, aber es gebe einfach Dinge, „die angesprochen werden müssen“. Das Gericht äußerte die Vermutung, dass der Kläger mit hierarchischen Strukturen Probleme haben könnte und versuchte, den Kläger davon zu überzeugen, dass letztlich nur ein Aufeinanderzugehen der Beteiligten „etwas bringt“: Wenn die Stadt ihre Vorwürfe nicht mehr wiederholt, die „zum Teil im Nebulösen liegen“ und der gefeuerte Feuerwehrmann seine Klage zurücknimmt. Aber der wollte ein Urteil.
Was in den Akten steht, würde ausreichen für eine mehrstündige Sitzung des Königlich Bayerischen Amtsgerichts. Da soll sich der gefeuerte Feuerwehrmann zum Beispiel bei einer Aussprache zwar entschuldigt haben, aber mit ausgefahrenem Mittelfinger der rechten Hand, und gegrinst haben soll er dabei auch. Er soll einer Frau in Feuerwehruniform ein „Techtelmechtel“ mit Bürgermeister, Kreisbrandrat und einem Kreisbrandinspektor angedichtet haben. Das bestreitet er und sagt außerdem, eine solche Behauptung sei heutzutage nicht mehr „ehrenrührig“.
In einem Einsatzbericht sollen Kameraden notiert worden sein, die gar nicht im Einsatz waren, und den Einsatzbericht soll er im Büro des Kommandanten kopiert und anschließend dem Bürgermeister vorgelegt haben.
Die Sache mit dem Hakenkreuz
Und dann war da noch der Fall mit einem Hakenkreuz, der nach Meinung des Klägers nicht angemessen „aufgearbeitet“ wurde. Da habe ein Jungfeuerwehrmann bei einem Feuerwehrfest die Beleuchtung einer Schalttafel so umgestellt, dass ein Hakenkreuz zu erkennen gewesen sei. Offiziell sei das als Jugendverfehlung bewertet und beschlossen worden, nicht weiter einzuschreiten.
Der Kläger soll den Vorgang zu einer Fotomontage verarbeitet bei der Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins in verschlossenen Briefkuverts an Feuerwehrkommandanten, Bürgermeister und einen Stadtrat übergeben haben. Und einmal soll er während eines Einsatzes mit dem Kommandanten aneinander geraten sein, der ein zweites Hinweisschild zur Warnung des Verkehrs auf der Gegenfahrbahn für überflüssig hielt und zu ihm „Spinnst Du?“ gesagt haben soll.
Der Kläger hat Recht bekommen, seine Beurlaubung und Entlassung aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst wurden aufgehoben, aber, sagte der Vorsitzende Richter, das Urteil gehe in die falsche Richtung: Weil man ja bei der Feuerwehr in Klingenberg mit diesem ehemaligen Kameraden nichts mehr zu tun haben wolle.