(dpa) Sie wollte doch nur, dass es ihrem Hund gut geht, wenn Frauchen einmal nicht mehr lebt. Doch die Fürsorge einer Hundebesitzerin hat zu einem Prozess vor dem Amtsgericht München geführt. Wie das Gericht jetzt mitteilte, versprach 2001 eine damals 60-jährige Frau ihrer Freundin im Testament 100 000 D-Mark. Dafür sollte sich die Freundin nach dem Tod der Besitzerin um deren Jack-Russell-Hündin kümmern. Der Mann der 2009 gestorbenen Frau weigerte sich aber, das Tier wegzugeben und wollte die Hündin selbst versorgen. Deshalb wollte er das Geld auch nicht auszahlen.
MÜNCHEN