Viele unter 60-Jährige folgen derzeit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und bekommen eine sogenannte Kreuzimpfung gegen das Coronavirus. Das heißt, sie lassen sich nach einer Erstimpfung mit dem Astrazeneca-Vakzin beim zweiten Impftermin den mRNA-Impfstoff von Biontech spritzen. Das Problem: Die Stiko-Empfehlung deckt sich nicht mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Werden Personen mit einer Kreuzimpfung dennoch als "vollständig geimpft" anerkannt und gelten für sie Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen?
München