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München: Erst Astrazeneca, dann Biontech: Gilt man als "vollständig geimpft"?

München

Erst Astrazeneca, dann Biontech: Gilt man als "vollständig geimpft"?

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    Der internationale Impfausweis ist ein wichtiges Reisedokument. Ende Juni soll es auch einen europäischen "Corona-Pass" geben.
    Der internationale Impfausweis ist ein wichtiges Reisedokument. Ende Juni soll es auch einen europäischen "Corona-Pass" geben. Foto: Sophia Kembowski, dpa

    Viele unter 60-Jährige folgen derzeit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und bekommen eine sogenannte Kreuzimpfung gegen das Coronavirus. Das heißt, sie lassen sich nach einer Erstimpfung mit dem Astrazeneca-Vakzin beim zweiten Impftermin den mRNA-Impfstoff von Biontech spritzen. Das Problem: Die Stiko-Empfehlung deckt sich nicht mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Werden Personen mit einer Kreuzimpfung dennoch als "vollständig geimpft" anerkannt und gelten für sie Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen?

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