Eigentlich wäre jetzt Schluss gewesen: Der 31. Oktober war ursprünglich Stichtag für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Doch Mitte Oktober wurde die Frist bis 31. Januar 2023 verlängert. Grund war der bis dahin schleppende Rücklauf in Bayern und anderen Bundesländern. So waren damals bayernweit seit 1. Juli, dem Start der Kampagne, nur rund ein Drittel der abzugebenden Erklärungen abgegeben worden. Und jetzt? Lehnen sich die Steuerpflichtigen aufgrund der Fristverlängerung nun erst recht zurück?
München