Den „Schultrojaner“ – eine Software zum Aufspüren illegaler Raubkopien auf Schulcomputern – gibt es bisher nur in der Theorie. Dennoch haben die Abgeordneten des Rechtsausschusses im Landtag gestern über alle Parteigrenzen hinweg schon einmal klargemacht, dass sie eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer an Bayerns Schulen nicht zulassen werden. Die geplante Spähsoftware der Schulbuchverlage, die damit ihre Urheberrechte schützen wollen, dürfe nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Datenschutz garantiert und eine Identifizierung einzelner Lehrer nicht möglich sei.
MÜNCHEN