Im katholischen Bistum Augsburg tritt die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Erst kürzlich war dafür noch vage das "erste Quartal 2023" genannt worden. Der Augsburger Bischof Bertram Meier gab den Termin nun im Rahmen einer Adventfeier des Bischöflichen Ordinariats am Montag bekannt. In einer Predigt in der Augsburger Kirche Sankt Ulrich und Afra fand er auch klare Worte zu der Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, auf die sich die deutschen Bischöfe Ende November in Würzburg verständigt hatten. Um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss diese in den einzelnen Bistümern jeweils in diözesanes Recht umgesetzt werden.
Kirche