Nach der SPD haben nun auch die Freien Wähler (FW) im Landtag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen das neue Gemeindewahlgesetz eingereicht. Ziel der Klagen ist, die Altersgrenze für die Wahl von hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeistern und Landräten zu kippen. Die CSU/FDP-Mehrheit im Landtag hatte die Grenze für die Wählbarkeit von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab 2020 soll das neue Gesetz gelten.
MÜNCHEN