Dieses Karlsruher Urteil bedeutet nicht das Ende von Hartz IV. Vielmehr bestärkt es den Staat darin, dass er von Hilfeempfängern erwarten darf, aktiv daran mitzuwirken, durch eigene Arbeit möglichst wieder auf die Beine zu kommen. Und wo die nötige Bereitschaft zur Kooperation nicht erkennbar ist, kann er bis zu einem gewissen Grad auch finanziellen Druck ausüben.
Karlsruhe/Augsburg