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Karlsruhe/Augsburg: Kommentar: Hartz IV ist kein Grundeinkommen

Karlsruhe/Augsburg

Kommentar: Hartz IV ist kein Grundeinkommen

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    Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündete am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen. Laut dem Urteil sind Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig.
    Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündete am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen. Laut dem Urteil sind Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig. Foto: Uli Deck, dpa

    Dieses Karlsruher Urteil bedeutet nicht das Ende von Hartz IV. Vielmehr bestärkt es den Staat darin, dass er von Hilfeempfängern erwarten darf, aktiv daran mitzuwirken, durch eigene Arbeit möglichst wieder auf die Beine zu kommen. Und wo die nötige Bereitschaft zur Kooperation nicht erkennbar ist, kann er bis zu einem gewissen Grad auch finanziellen Druck ausüben.

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