Jahrzehntelang wurde der katholischen Kirche, in vielen Fällen zu Recht, vorgeworfen, "bis in die Betten ihrer Bediensteten schauen" zu wollen – etwa, um sie unter Druck zu setzen. Das hat sich faktisch mit der neuen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" geändert. Sie ist die wichtigste Rechtsquelle des Kirchenarbeitsrechts und betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen.
Kommentar
Neues Arbeitsrecht der Kirche muss Praxistest erst noch bestehen
