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ERDING: Mahler verurteilt: Friedman mit „Heil Hitler“ begrüßt

ERDING

Mahler verurteilt: Friedman mit „Heil Hitler“ begrüßt

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    (lby) Der mehrfach vorbestrafte und inhaftierte Rechtsextremist Horst Mahler ist am Montag vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Wegen seiner Vorstrafen muss der 72-Jährige die Haft absitzen. Mahler kündigte allerdings Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate Gefängnis beantragt.

    Mahler hatte in einem Interview des Magazins „Vanity Fair“ den früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, mit „Heil Hitler“ begrüßt, der ihn daraufhin anzeigte.

    Friedman hatte mit dem Interview vom Oktober 2007 eine Bloßstellung der Rechtsextremen beabsichtigt. Mahler gab zu Beginn des Verfahrens zu, Friedman seinerzeit mit „Heil Hitler, Herr Friedman“ begrüßt zu haben. In dem Interview hatte Mahler auch den Holocaust geleugnet.

    In der von scharfen Wortgefechten geprägten mündlichen Verhandlung rechtfertigte Friedman das umstrittene Interview mit seinem Auftrag als Journalist. „Aus persönlicher Sicht hätte ich mich mit Horst Mahler wahrscheinlich gar nicht treffen wollen.“ Die Begrüßung mit dem Hitler-Gruß „war gegen meine Person und meinen Glauben gerichtet“, sagte Friedman.

    Als Mahler dem Zeugen Friedman unter anderem vorhielt, ein zu dem Interview gestelltes Foto aus einem Konzentrationslager sei eine Fälschung, wurde dem Angeklagten das Fragerecht als missbräuchlich entzogen.

    Der 72-Jährige versuchte im Prozess mit einer Reihe von Beweisanträgen, den Holocaust erneut zu leugnen. Unter anderem beantragte er, einen Sachverständigen zu hören, der beweisen solle, dass es die Judenverfolgung gar nicht gegeben habe. Schließlich verwies die Richterin, die zeitweise Mühe mit der Prozessführung hatte, Mahler des Saales, da er sich ungebührlich verhalten habe.

    In ihrer kurzen Urteilsbegründung sagte die Richterin, „zugunsten des Angeklagten spricht gar nichts“. Das Strafmaß begründete sie auch damit, dass Mahlers „Verbohrtheit und völlige Uneinsichtigkeit sich durch die gesamte Hauptverhandlung hindurchgezogen hat“. Mahler war einst Mitgründer der Rote Armee Fraktion (RAF) und später Mitglied der rechtsextremen NPD.

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