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MÜNCHEN: Mehr Licht in der „Dunkelkammer des Rechts“

MÜNCHEN

Mehr Licht in der „Dunkelkammer des Rechts“

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    Der Maßregelvollzug in Bayern ist ins Gerede gekommen – nicht nur durch den Fall des Gustl Mollath: Zu lange Zwangsfixierungen, lange Unterbringungszeiten vieler Gefangener oder ein undurchsichtiges Gutachterwesen haben längst nicht nur unter Experten für Diskussionen gesorgt.

    Durch ein neues Gesetz soll die zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie nun besser und sicherer werden, verspricht die CSU-Mehrheit im Landtag: „Wichtig ist uns, dass wir in Bayern einen menschlichen Maßregelvollzug gewährleisten“, beteuerte der neue Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger (CSU) vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes.

    So habe jede dort untergebrachte Person künftig einen gesetzlich verankerten Therapieanspruch. „Das ist in dieser Klarheit neu“, so Hintersberger. Ebenfalls verbessert werden soll die Fachaufsicht über die 14 von den Bezirken betriebenen forensischen Kliniken mit insgesamt rund 2500 Patienten: Anstatt wie bisher durch einen Ministerialbeamten im Sozialministerium soll künftig das „Zentrum Bayern, Familie und Soziales“ (ZBFS) für die Einhaltung der Standards zuständig sein. Am Standort Nördlingen sollen dafür neue Stellen geschaffen werden. Ebenfalls neu sind eigene Beiräte in den Kliniken, die wie bisher in den Justizvollzugsanstalten als Ansprechpartner für Probleme dienen sollen.

    Bislang war der Maßregelvollzug in Bayern überhaupt nicht gesetzlich geregelt – weshalb die Landtagsopposition von einem überfälligen Fortschritt sprach. Dieser gehe allerdings nicht weit genug: „Die Dunkelkammer des Rechts wird etwas heller, aber sie wird längst nicht aufgelöst“, kritisierte etwa der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.

    So müsse es ein politisches Ziel sein, „den rechtspolitischen Missstand, dass die Zahl der in der Forensik untergebrachten Personen ständig ansteigt, endlich zu beenden“, forderte Schindler. Denn Grund für diesen Anstieg sei nicht eine höhere Zahl von Einweisungen, sondern ein längerer Aufenthalt.

    Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition auch mit dem Wunsch, nicht mehr von „untergebrachten Personen“ sondern von „Patienten“ zu sprechen. „Es geht immer noch eher um das Wegsperren“, klagte deshalb der Freie Wähler Florian Streibl. Und auch ein Melderegister für Zwangsmaßnahmen scheiterte am Widerstand der CSU. Gerade in diesem Bereich sei aber mehr Kontrolle nötig, hielt die Grüne Kerstin Celina der Mehrheitspartei vor: „Doch sie wollen die Fakten gar nicht wissen.“

    Es gehe neben der Therapie immer auch um ein berechtigtes Schutzbedürfnis der Bevölkerung, argumentierte dagegen die CSU-Seite: „Sicherheit bleibt sehr wichtig, weil es sich um kranke Personen handelt, die straffällig geworden sind“, sagte Staatssekretär Hintersberger.

    Nicht geregelt in dem neuen Gesetz sind die rechtlichen Bedingungen für eine Einweisung in den Maßregelvollzug – dafür ist der Bund zuständig. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hofft allerdings auch hier auf eine konstruktive Reform, die etwa strengere Regeln bezüglich des Zeitraums der Unterbringung oder für die Qualität der Begutachtung vorsieht.

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