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Naturschutzgebiet: Wer zahlt nach Zerstörung für Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf?

Naturschutzgebiet

Wer zahlt nach Zerstörung für Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf?

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    Bei Baggerarbeiten um den Rappenalpbach wurde wertvoller Lebensraum für Tiere zerstört. Wer zahlt für die Renaturierung?
    Bei Baggerarbeiten um den Rappenalpbach wurde wertvoller Lebensraum für Tiere zerstört. Wer zahlt für die Renaturierung? Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Im Rappenalptal ist Hochbetrieb. E-Biker rollen vorbei, Wanderer sitzen vor den Alphütten und genießen den Blick auf die imposanten Berggipfel. Das Oberstdorfer Hochtal ist bei Bergsteigern und Radlern beliebt. In die Schlagzeilen geraten ist es wegen der Baggerarbeiten, die eine Alpgenossenschaft im September 2022 durchgeführt hat. Am Montag beschäftigt der Fall das Bayerisches Verwaltungsgericht in Augsburg.

    Das Gericht soll über eine Klage der Alpgenossen gegen einen Bescheid des Landratsamts entscheiden. Es geht darum, wer die Sofortmaßnahmen bezahlen muss, die nach dem Eingriff durchgeführt wurden, um den Hochwasserschutz wieder herzustellen. Das Landratsamt hatte die aufgeschütteten Dämme öffnen lassen. Hinter den Kulissen ringen die Parteien um einen Kompromiss.

    Bauarbeiten im Rappenalptal zerstörten Lebensraum für Tiere und Pflanzen

    Folgt man dem Rappenalpbach wenige Kilometer taleinwärts, kann man das ganze Ausmaß des Eingriffs der Alpgenossenschaft sehen. Dort fließt das Gewässer durch eine Landschaft aus Geröll und Kies. Weil die Flusssohle so massiv beschädigt wurde, versickert das Wasser laut Bund Naturschutz manchmal auch komplett im Untergrund und Bach trocknet zeitweise aus. Auf einer Länge von 1,6 Kilometern wurde das Bett ausgebaggert und so mitten im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen zerstört.

    War dieser Eingriff mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt, wie die Alpgenossenschaft erklärt? Oder war es ein "nicht genehmigten Gewässerausbau", wie es die Kreisbehörde darstellt? Diese Fragen beschäftigen inzwischen die Justiz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellte im Januar das Beschwerdeverfahren ein. Das Gericht entschied jedoch nicht den Rechtsstreit. Das Eilverfahren wurde eingestellt, weil der Gegenstand der Beschwerde sich erledigt hat, nachdem das Landratsamt die geforderten Arbeiten zum Hochwasserschutz selbst umgesetzt hat.

    Landratsamt und Alpgenossenschaft bemühen sich um Einigung

    Das Gericht führte jedoch aus, dass die Beschwerde der Alpgenossen "aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel des Bescheids voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre", erklärte ein Gerichtssprecher damals der Redaktion. Der Bescheid sei "aller Voraussicht nach rechtswidrig". Der Verwaltungsgerichtshof bemängelte, dass die Alpgenossen nicht zu dem Verwaltungsakt gehört wurden und die gesetzte Frist "nicht zumutbar" gewesen sei. Nach der VGH-Entscheidung ging der Rechtsstreit zurück ans Verwaltungsgericht, das jetzt am Zug ist. In der Verhandlung wird es auch um einen Vergleich gehen, über den die Parteien verhandeln, teilt eine Gerichtssprecherin mit.

    Landratsamt und Alpgenossenschaft führen seit Wochen Gespräche, um eine Einigung zu erzielen. Zum Inhalt dieser Verhandlungen schweigen beide Seiten. Nach Informationen unserer Redaktion geht es neben den Kosten für die bereits umgesetzten Arbeiten auch darum, wer für die Renaturierung des Baches zahlen muss. Dabei steht wohl im Raum, sich die Kosten zu teilen. Ob die Verhandlungen noch vor dem Gerichtstermin zu einem Ergebnis kommen oder die Parteien sich in der Verhandlung in Augsburg vergleichen, ist offen.

    Bund Naturschutz fordert umfangreiche Renaturierung des Rappenalpbachs

    Im Rappenalptal ist derweil nicht viel passiert. Der Bund Naturschutz (BN) kritisiert, dass ein dreiviertel Jahr nach der Zerstörung des Rappenalpbaches noch keine Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind. "Egal ob der Eingriff genehmigt war oder nicht, er muss kompensiert werden", kritisiert Michael Finger, Vorsitzender der Ortsgruppe Oberstdorf-Fischen. BN-Landesvorsitzender Richard Mergner zeigt sich besorgt, dass ein zu erwartender Vergleich nicht das gewünschte Ergebnis bringt. "Wir befürchten einen Minimalkonsens, wenn Freistaat und Alpgenossenschaft sich die Kosten für teilen müssen."

    Der BN fordert eine umfangreiche Renaturierung und mehr Platz für den Rappenalpbach. In Zeiten des Klimawandels sei mit immer stärkeren Starkniederschlägen zu rechnen. "So bestehe die Gefahr, dass auch in Zukunft immer wieder an dem Wildbach herumgebaggert wird." Die Naturschützer schlagen einen Grundstückstausch vor. Solange die Weideflächen der Alpwirtschaft bis nah an den Bach reichen, würden dort auch in Zukunft immer nach Starkregen Steine und Kies abgelagert werden. Auch die Baggerarbeiten 2022 waren beauftragt worden, nachdem die Weiden bei einem Starkregen überspült wurden und durch Schotter für Weidetiere nicht mehr nutzbar waren. Der Freistaat besitze an den Talflanken große Grundstücke. Alternativ schlägt der BN vor, Flächen der Alpgenossenschaft anzukaufen.

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