Das Bayerische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass bereits seit Mitte Januar auch in Bayern geänderte Corona-Vorgaben für Genesene und für Personen mit einer Johnson & Johnson-Erstimpfung gelten. Diese Änderungen basieren auf bundesweiten fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und sind mit dem 15. Januar 2022 in Kraft getreten. Übergangsfristen gibt es laut Ministerium nicht. Doch was gilt jetzt genau?
München