Polizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Oberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm schon vor fünf Jahren verboten hatte, sich den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" auf seinen linken Unterarm tätowieren zu lassen. Der hawaiianische Gruß steht für Liebe, Freundlichkeit oder Mitgefühl. Die damalige Begründung des Präsidiums: Wenn der 1976 geborene Polizeioberkommissar die Sommeruniform mit den kurzen Ärmeln trage, dann wäre "Aloha" ja für jeden sichtbar.
MÜNCHEN