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MÜNCHEN: Rechnungshof: Gehälter der IHK-Manager begrenzen

MÜNCHEN

Rechnungshof: Gehälter der IHK-Manager begrenzen

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    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) will offenbar verbindliche Grenzen für die Manager-Gehälter bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchsetzen. Dazu sollen die Gehälter an die Regelungen für den öffentlichen Dienst angelehnt werden. Dies geht nach Informationen unserer Zeitung aus dem neuen ORH-Bericht für Bayern hervor, der am morgigen Dienstag veröffentlicht wird. Die Kammern und das Wirtschaftsministerium weisen den Vorstoß des ORH zurück. Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) sagte auf Anfrage: „Die Gehälter ausschließlich am öffentlichen Dienst zu orientieren ist praxisfremd.“ Der Hauptgeschäftsführer der IHK-Schwaben, Peter Saalfrank, erklärte: „Wir wollen keine Beamten vorneweg.“

    In einem langen Rechtsstreit hatte der ORH durchgesetzt, die IHK Schwaben stellvertretend für alle Kammern prüfen zu dürfen (siehe Infokasten). Diese Prüfung fand dieses Jahr statt. Im Ergebnis wird, wie es heißt, der Rechnungshof der Kammer zwar eine grundsätzlich gute Haushaltsführung bescheinigen. Außerdem sei die Kammer nach kontroversen Verhandlungen einer Reihe von Anregungen des ORH gefolgt – etwa bei der Vergabe von Aufträgen oder der Gewährung von Zuschüssen, was auch Neuregelungen für alle Kammern in Bayern nach sich zieht. Die heikle Frage nach der Höhe der Gehälter aber bleibt offenbar umstritten.

    Wer an der Spitze wie viel verdient, will die IHK auch in Zukunft nicht sagen. Allerdings wurde, wie Saalfrank gestern auf Anfrage bestätigte, gegenüber der Vollversammlung in Augsburg bereits offen gelegt, dass er und seine beiden Stellvertreter zusammen 380 000 Euro verdienen. Sein Anteil an der Summe sei „etwas größer“ als die jeweiligen Anteile der beiden Vizes. Man orientiere sich dabei an den Gehältern, die den Chefs ähnlich großer Kammern gezahlt werden. Zum Vergleich: Das höchste Gehalt eines Spitzenbeamten in Bayern (Gehaltsgruppe B 11) liegt bei rund 111 000 Euro (ohne Sonderzahlungen und Zuschläge für Kinder).

    Zur Begründung der Personalpolitik der Kammern sagte Saalfrank: „Wir bewegen uns nicht im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern im Austausch mit der Wirtschaft.“

    Streit zwischen Rechnungshof und Kammern

    Als oberste Behörden sind die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zuständig für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats und seiner Gebietskörperschaften sowie seiner Sondervermögen und Betriebe. Er ist unabhängig, also nicht an Weisungen der Staatsregierung gebunden. Seine Prüfungsergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung zur Kontrolle der Regierung und zur Begrenzung der Verschwendung von Steuergeldern. Das Recht, die Industrie- und Handelskammern (IHK) zu prüfen, musste sich der ORH allerdings erst vor Gericht erstreiten. Der Rechtsstreit zog sich durch alle Instanzen. Im Herbst 2009 gab das Bundesverwaltungsgericht dem ORH schließlich in vollem Umfang recht. TEXT: jub

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