(dpa) Die Privatisierung der zum fränkischen Krankenhausbetreiber Rhön-Klinikum gehörenden Unikliniken Gießen und Marburg war in Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht gegen ihren Willen zu einem privaten Arbeitgeber verschoben werden dürfen. Die Grundsatzentscheidung stärkt generell die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen.
BAD NEUSTADT/KARLSRUHE