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COBURG: "Schuldig" an guten Abi-Noten?

COBURG

"Schuldig" an guten Abi-Noten?

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    Das gerichtliche Nachspiel um das Deutsch-Abitur 2013 am Coburger Gymnasium Casimirianum ist in die zweite Instanz gegangen. Jetzt geht eine Berufungskammer des Landgerichts Coburg der Frage nach, ob sich der Schulleiter Burkhard Sprachmann mit seiner Nachbesserung der Arbeiten im Fach Deutsch strafbar gemacht hat.

    Der Gymnasialdirektor hatte die Abiturarbeiten jeweils um einen Punkt höher als die Erst- und Zweitkorrektoren bewertet. Im Juli war das Amtsgericht Coburg zu dem Urteil gekommen, Spachmann habe sich der Falschbeurkundung im Amt schuldig gemacht. Der Richter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro. Beschuldigter und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.

    Seit Dienstag befasst sich die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts Coburg mit dem Fall, der überregional Schlagzeilen gemacht hat. Der Beschuldigte war beim Abitur 2013 als einziger Deutschlehrer Vorsitzender des dreiköpfigen Prüfungsausschusses. Richterin Ulrike Barausch erklärt er: „Ich verstehe nach wie vor nicht, warum ich mich in dieser Position strafbar gemacht haben soll.“

    Der Schulleiter vertritt die Auffassung, dass die zuständigen Lehrkräfte die Arbeiten zwar „fachlich akzeptabel korrigiert, aber für ein Deutsch-Abitur übermäßig rigide beurteilt“ hätten. Er sei „sehr bestürzt“ darüber gewesen, dass „gleich vier immerhin umfangreiche Arbeiten“ mit Null Punkten, also Note 6, sowie 19 Arbeiten mit der Note 5 bewertet worden seien. Bei einer solchen Negativquote habe er als Vorsitzender des Prüfungsausschusses aus fachlicher Sicht dringenden Handlungsbedarf gesehen. Aus Spachmanns Sicht zeugen die Bewertungen „gewissermaßen von Ignoranz gegenüber den Leistungen von Schülern“.

    Null-Punkte-Wertung beklagt

    In seinem ganzen Berufsleben habe er noch keine Null-Punkte-Arbeit im Fach Deutsch gesehen, betont Spachmann. Die Schule habe mit Anfechtungsklagen rechnen müssen. Zum Schutz der Schule, aber auch, um Schaden von den Abiturienten abzuwenden, habe er sich zum Handeln gezwungen gesehen. Davon habe er auch die Deutschlehrer in Kenntnis gesetzt.

    Wie eine Lehrerin erklärt, habe der Schulleiter den Korrektoren zu verstehen gegeben, dass der Notendurschnitt steigen sollte. Die versammelten Lehrer habe er mit den Worten sitzen lassen: „Finden sie eine Lösung.“ Dies sei allerdings schon aus praktischen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Das Treffen habe einen Tag, bevor den Schülern die Noten mitgeteilt werden sollten, stattgefunden. Zudem hätten die Lehrkräfte die Klausuren nicht noch einmal in die Händen bekommen. „Bis heute haben wir die Arbeiten nicht mehr gesehen“, so ein Lehrer. Seit der Einleitung des Strafverfahrens liegen sie bei den Justizbehörden.

    Insgesamt haben zehn Lehrkräfte, jeweils fünf Erst- und fünf Zweitkorrektoren, die Abiturarbeiten geprüft. In ihren Bewertungen waren sich am Ende alle einig. Übereinstimmend sagen alle zehn aus, dass die vom Schulleiter angemahnte Lösung in ihren Augen bereits auf dem Tisch gelegen hat. Die Lehrer hätten die Noten „nach bestem Wissen und Gewissen vergeben“. So hielten sie an ihren Beurteilungen fest.

    „Vollendete Tatsachen“

    Indes hatte Spachmann vollendete Tatsachen geschaffen. Von Schülern hätten die Lehrer am Tag nach der Unterredung erfahren, dass im Fach Deutsch alle Abiturnoten um einen Punkt nach oben korrigiert worden seien. Erst etwa eine Woche später habe sie der Schulleiter darüber informiert, dass er dies vorgenommen habe.

    Dass er dabei gesetzeskonform gehandelt habe, davon geht der Schulleiter aus. Er habe von seinen Möglichkeiten als Drittkorrektor in der Prüfungskommission Gebrauch gemacht. Da die Zeit gedrängt habe, sei eine schnelle Entscheidung nötig gewesen. Die Verhandlung am Landgericht Coburg wird am Donnerstag, 30. Oktober, fortgesetzt.

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