Ist die für staatliche Gebäude in Bayern geltende Pflicht, im Eingangsbereich "gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" nur ein "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung", wie die Bayerische Staatsregierung meint? Oder ist die staatliche Kreuzpflicht nicht vielmehr ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, wie die Kreuzpflicht-Kritiker finden?
München