Beamte dürfen nicht streiken. So steht es im Grundgesetz. Vier Lehrer aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben dagegen geklagt. Sie hatten sich an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt und wurden dafür mit Einträgen in die Personalakte und Geldbußen bis zu 1500 Euro bestraft. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter prüfen, ob die deutsche Rechtsprechung im Widerspruch zur europäischen steht. Ein Urteil wird im Laufe der kommenden Wochen fallen.
WÜRZBURG