Das Innenministerium hält das geplante Volksbegehren der Freien Wähler zur Abschaffung der Studiengebühren für unvereinbar mit Bayerns Verfassung. Deswegen hat Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) die Sache dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
MÜNCHEN