Seit 10. Mai dürfen in Regionen mit stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 Biergärten sowie die Außenbereiche von Gaststätten und Cafés wieder öffnen. Seit diesem Freitag, 21. Mai, folgen nun pünktlich zu den Pfingstferien auch Lockerungen für den Tourismus. Doch unter welchen Bedingungen dürfen in Bayern Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze wieder aufsperren? Welche Testpflichten gelten für die Urlauber? Und welche touristischen Angebote sind an den Urlaubsorten wieder nutzbar?
München