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MÜNCHEN: Urteil: Staatsregierung muss Auskunft geben

MÜNCHEN

Urteil: Staatsregierung muss Auskunft geben

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    Sepp Dürr
    Sepp Dürr Foto: Foto: dpa

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Kontrollrechte der Landtagsabgeordneten gestärkt und der Staatsregierung eine deutliche Rüge erteilt: Nach Ansicht der Richter dürfen die zuständigen Ministerien die Beantwortung berechtigter Parlamentarieranfragen nicht einfach pauschal mit Verweis auf nicht näher beschriebene Geheimhaltungspflichten oder rechtliche Hindernisse verweigern.

    Das Fragerecht der Abgeordneten sei in einer parlamentarischen Demokratie für die Kontrolle der Regierung sehr wichtig, sagte Gerichtspräsident Karl Huber in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Staatsregierung unterliege deshalb grundsätzlich einer Auskunftspflicht. Verweigere die Staatsregierung die erbetenen Auskünfte ganz oder teilweise, müsse sie dies „bezogen auf den Einzelfall plausibel begründen“. Eine Ablehnung müsse zudem der Ausnahmefall sein.

    Konkret ging es um insgesamt sieben Anfragen der Landtagsgrünen aus den Jahren 2011 und 2012 zur Arbeit des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und dem Rechtsextremismus in Bayern. Die Grünen hatten darin unter anderem nach Anzahl von V-Leuten in der rechtsextremen Szene und den Kosten gefragt, nach V-Leuten in Führungsgremien der NPD, nach der Beobachtung von Politikern durch den Verfassungsschutz oder zur Archivierung von Unterlagen zum Oktoberfestattentat in München im Jahr 1980. Das Innenministerium hatte die Fragen ganz oder zum Teil mit pauschalem Verweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes verweigert.

    Diese Verweigerung sei nur in den Fällen gerechtfertigt gewesen, in denen eine Beantwortung Rückschlüsse auf die Identität von V-Leuten ermöglicht hätte. Eine generelle Geheimhaltung der Arbeit des Verfassungsschutzes gebe es nicht. Bei der Verweigerung einer Antwort kann sich die Staatsregierung auch nicht auf Nichtwissen berufen, urteilten die Richter. So hatte das Innenministerium in Sachen Oktoberfestattentat mitgeteilt, über Art und Umfang früher vorhandener Unterlagen lägen keine Informationen vor. Im Rahmen eines „zumutbaren Aufwands“ müsse das Ministerium in diesem Falle „Nachforschungen anstellen“, verlangten die Richter.

    „Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die parlamentarische Demokratie“, sagte der Grünen-MdL Sepp Dürr, der einige der Fragen gestellt hatte. Denn bisher sei den Parlamentariern eine effektive Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes nicht möglich gewesen. „Es geht aber nicht nur um Abgeordnete“, sagte Dürr: „Auch die Öffentlichkeit weiß bisher nicht, was dort passiert.“

    Allerdings sei die Staatsregierung nicht nur bei Auskünften über den Verfassungsschutz zugeknöpft: Auch Landtagsanfragen zu anderen Themen würden trotz mehrerer Urteile zur Auskunftspflicht immer wieder mit pauschalen Begründungen abgelehnt. „Die Staatsregierung braucht offenbar alle paar Jahre einen auf den Deckel“, findet Dürr. So lange werde er aber nicht mehr warten: „Meine nächste Klage bereite ich schon vor.“

    Bereits nächste Woche will das Verfassungsgericht über eine SPD-Klage zur Verwandtenaffäre urteilen. SPD-Abgeordnete hatten 2013 vergeblich konkrete Antworten zur Verstrickung von CSU-Kabinettsmitgliedern eingefordert: „Wenn die Verfassungsrichter ihrer Linie treu bleiben, werden sie die Staatsregierung zur Beantwortung unserer Fragen verurteilen“, hofft SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher.

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