(caro/lby) Die Früherdbeeren mussten bei der Pressekonferenz im Umweltministerium zum neuen Bundesverbraucherinformationsgesetz am 1. Mai, das den Bundesbürgern deutlich mehr Rechte gibt, herhalten. Sie sind bekannt dafür, dass ihre inneren Werte das hübsche, appetitanregende Äußere meist Lügen strafen. In der Tat verkündeten Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard (CSU) und Volker Hingst, Chef des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dass sie mit Pestizid-Rückständen belastet sind, allerdings nicht wie in Vorjahren schon geschehen, in gesundheitsschädlicher Größenordnung.
Solche Informationen können Verbraucher künftig in einem wöchentlichen Lebensmittelreport abrufen, der im Internet auf den Seiten des Landesamtes veröffentlicht wird. Über Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetika wird informiert, gab Bernhard bekannt. Mit dem umfangreichen Infomationsangebot wollen die bayerischen Behörden einer Antragsflut der Bürger nach dem neuen Gesetz zuvorkommen.
Otmar Bernhard sieht darin nun die Möglichkeit, dass schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche die Veröffentlichung droht und damit eine weit schmerzhaftere Strafe als ein Bußgeld, das weitere Verstöße nicht verhindert. Bringe ein Händler gepanschte, schadstoffbelastete oder verfaulte Ware in Umlauf, müsse er damit rechnen, dass sein Name öffentlich gemacht werde. Der Untersuchungsausschuss über den Gammelfleisch-Skandal, dessen Abschlussbericht in der nächsten Woche im Landtag beraten werden soll, hat dies aufgezeigt. In der Branche hatten Unternehmer trotz Berufsverboten weiterhin über Scheinfirmen oder Strohmänner mitgemischt. Vom öffentlichen Pranger verspricht sich Bernhard viel: „Unsere Behörden sind angehalten, die Spielräume so weit wie möglich zu nutzen.“
Doch nicht nur die Behörden haben durch das lange umstrittene Bundesgesetz neue Spielräume. Auch die Bürger selbst können aktiv werden. Sie haben ein Auskunftsrecht bei Lebensmittelbehörden. Für Gebühren ab 7,50 Euro können sie in der Regel bei Landratsämtern oder städtischen Behörden Anfragen stellen, aber auch beim Landesamt. Bei komplizierten Anfragen kann allerdings die Gebühr deutlich höher liegen: „Wenn Sie eine Sache haben, für die man 20, 30, 40 Stunden braucht, geht es echt ins Geld“, sagte Landesamt-Chef Volker Hingst. Einfachere Anfragen könnten zum Beispiel Verbrauchertäuschungen – etwa Füllmengen oder falsche Versprechungen – betreffen. Komplizierte zum Beispiel wissenschaftliche Unsicherheiten über Lebensmittel. Den Vorteil sieht Minister Bernhard in diesem Umstand: „Bisher hat das mehr oder weniger in den Akten geschlummert und ist dem Amtsgeheimnis unterlegen. Jetzt gilt der Grundsatz der öffentlichen Akte.“
Das ist im Sinne des Gesetzes, gilt aber mit Einschränkungen. In der Diskussion um das Gesetz wurde die „öffentliche Akte“ eingeschränkt. So hat der Bürger nicht um jeden Preis ein Auskunftsrecht. Besteht die Gefahr, dass seine Anfrage „Rechte des Händlers oder Herstellers“ betrifft, wird dieser erst gehört. Dann muss die Behörde abwägen, wessen Anspruch schwerer wiegt, der des Bürgers auf Auskunft oder mögliche Betriebsgeheimnisse, laufende Strafverfahren oder Personendaten. Klagen und Einsprüche können das Verfahren in die Länge ziehen.
Online Tipp
Informationen zum neuen Gesetz gibt es unter: www.vig-wirkt.de Wöchentlicher Lebensmittelreport und aktuelle Warnungen im Bereich Lebensmittel unter: www.lgl.bayern.de