Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) war 2013 im Zuge der „Verwandtenaffäre“ rechtlich nicht verpflichtet, von der Presse eingeforderte Auskünfte über die Höhe der Vergütung der von Abgeordneten als persönliche Mitarbeiter beschäftigten Familienangehörigen zu erteilen.
MÜNCHEN