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MÜNCHEN: Verwandtenaffäre: Keine Transparenzpflicht

MÜNCHEN

Verwandtenaffäre: Keine Transparenzpflicht

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    Für die Medien ist es künftig schwieriger, Auskunft zu erlangen über die öffentlichen Gelder, die den Landtagsabgeordneten für ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
    Für die Medien ist es künftig schwieriger, Auskunft zu erlangen über die öffentlichen Gelder, die den Landtagsabgeordneten für ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Foto: Foto: Frank Leonhardt, dpa

    Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) war 2013 im Zuge der „Verwandtenaffäre“ rechtlich nicht verpflichtet, von der Presse eingeforderte Auskünfte über die Höhe der Vergütung der von Abgeordneten als persönliche Mitarbeiter beschäftigten Familienangehörigen zu erteilen.

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