Bayerns Rassegeflügelzüchter und Halter von Federvieh in Kleinbeständen müssen ihre Tiere wegen der Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest weiter im Stall lassen. Anders als in Baden-Württemberg gibt es im Freistaat bei der Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest keine neue Risikobewertung.
MÜNCHEN/GEMÜNDEN/STUTTGART