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MÜNCHEN/GEMÜNDEN/STUTTGART: Vogelgrippe: In Bayern bleibt es bei der Stallpflicht

MÜNCHEN/GEMÜNDEN/STUTTGART

Vogelgrippe: In Bayern bleibt es bei der Stallpflicht

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    Bayerns Rassegeflügelzüchter und Halter von Federvieh in Kleinbeständen müssen ihre Tiere wegen der Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest weiter im Stall lassen. Anders als in Baden-Württemberg gibt es im Freistaat bei der Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest keine neue Risikobewertung.

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