Das bayerische Innenministerium lehnt das von den Grünen angestoßene Volksbegehren gegen Flächenfraß in Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Nach Ansicht des Ministeriums hebelt der Gesetzesvorschlag, der den Flächenverbrauch in Bayern von derzeit 13 auf fünf Hektar am Tag einschränken will, die kommunale Planungshoheit aus.
MÜNCHEN